Projektplanung und Ablauf

Was muss ich bei einem denkmalgeschützten Gebäude beachten?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist vor Baubeginn eine denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich – im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beim Landratsamt, in Freiburg bei der Stadt. Wir stimmen Konstruktion, Materialien und Ausführung eng mit der Behörde ab, zum Beispiel bei der Sanierung historischer Dachstühle, der Wiederverwendung alter Ziegel oder der Wahl traditioneller Holzverbindungen.

Mit unserem 3D-Scan erfassen wir den Bestand millimetergenau, sodass Eingriffe minimal bleiben und die historische Substanz erhalten wird. Planen Sie für Abstimmung und Genehmigung einige Wochen zusätzlich ein. Für denkmalgerechte Sanierungen gibt es außerdem steuerliche Vorteile und Förderprogramme, zu denen wir Sie gern beraten.

Was muss ich bei einem denkmalgeschützten Gebäude beachten?